Das Verwaltungsgericht Münster hat die Abschiebung des verurteilten Mörders Yevgeniy A. nach Kasachstan bestätigt. Diese Entscheidung zur Abschiebung markiert einen wichtigen Wendepunkt in einem Fall, der die Öffentlichkeit seit dem tragischen Mord auf dem Send in Münster im März 2023 beschäftigt hat.
Yevgeniy A., ein kasachischer Staatsangehöriger, wurde im Oktober 2023 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte auf dem Send in Münster einen 31-jährigen Familienvater erstochen. Dieser Vorfall ereignete sich, während A. noch auf Bewährung war und gegen eine frühere Ausweisungsverfügung klagte.
Die Send Mord Abschiebung hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2017 war Yevgeniy A. wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Diebstahls zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Aufgrund dieser Vergehen hatte der Kreis Coesfeld am 23. November 2020 seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet verfügt und ihm die Abschiebung nach Kasachstan angedroht.
Gegen die Ausweisungsverfügung hatte Yevgeniy A. im Dezember 2020 Klage beim Verwaltungsgericht Münster erhoben. Das Gericht ordnete zunächst am 3. Februar 2021 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung an. Am 16. Juli 2021 wurde A. aufgrund einer im September 2019 erstellten günstigen Sozialprognose vorzeitig aus der Haft entlassen.
Entgegen den Bewährungsauflagen bezog Yevgeniy A. im Februar 2023 eine Wohnung in Münster. Nur einen Monat später beging er den Mord auf derm Send, der Abschiebung erneut in den Fokus rückte.
Das Verwaltungsgericht Münster begründete seine Entscheidung zur Send Mord Abschiebung damit, dass der Aufenthalt von Yevgeniy A. in Deutschland eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Die Richter waren überzeugt, dass aufgrund der verübten Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass er künftig erneut schwere, insbesondere das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer Personen gefährdende Straftaten begehen werde.
Das Gericht betonte, dass die besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen gegenüber den Bleibeinteressen des Klägers überwiegen. Trotz der Tatsache, dass Yevgeniy A. sein ganzes Leben in Deutschland verbracht und zu Kasachstan keinerlei Beziehung hat, wurde die Ausweisungsverfügung als verhältnismäßig eingestuft.
Die Entscheidung zur Send Mord Abschiebung ist noch nicht rechtskräftig. Yevgeniy A. hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.