Schutzklage nach Rauswurf: Marc Lorenz geht gegen Preußen vor

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Foto: Arek Socha

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Münster. Im Streit zwischen dem SC Preußen Münster und seinem ehemaligen Kapitän Marc Lorenz wird es ernst: Nachdem der Verein dem Spieler am 19. August fristlos gekündigt hatte, hat Lorenz inzwischen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. 

Hintergrund der Kündigung: Vorwürfe wegen Spendengeldern

Die Trennung erfolgte unter außergewöhnlichen Umständen. Preußen Münster hatte die sofortige Kündigung damit begründet, dass es „konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Spendengeldern“ gebe. Parallel zur Kündigung reichte der Verein eine Strafanzeige gegen Lorenz ein. Weitere Angaben wollte der Verein mit Verweis auf laufende Prüfungen zunächst nicht machen.

Marc Lorenz weist Vorwürfe zurück

Der Ex-Kapitän des Zweitligisten wies die erhobenen Vorwürfe öffentlich zurück. Er räumte ein, dass es bei der Abrechnung von Spendenaktionen zu Verspätungen gekommen sei. Gleichzeitig kündigte er an, sich rechtlich gegen die Kündigung zu wehren – was er nun auch offiziell getan hat. Die Schutzklage wurde fristgerecht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung eingereicht.

Kündigungsschutzklage: Verfahren beginnt mit Gütetermin

Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren, in dem die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft wird. Der erste Schritt in diesem Verfahren ist der sogenannte Gütetermin. Dabei handelt es sich um eine nicht-öffentliche Verhandlung, bei der das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen – etwa durch einen Vergleich.

Ob es zu einer Einigung zwischen Marc Lorenz und Preußen Münster kommen wird, bleibt abzuwarten. Sollte der Gütetermin scheitern, folgt ein Kammertermin, in dem der Sachverhalt detaillierter verhandelt und gegebenenfalls auch Beweise erhoben werden.

Verfahren mit hoher Vergleichsquote

Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts enden rund zwei Drittel aller Kündigungsschutzklagen bereits im Gütetermin mit einem Vergleich. Urteile sind in diesen Verfahren eher selten. In der Regel einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung, ein wohlwollendes Zeugnis oder eine andere Form des Ausgleichs. Ob dies auch im Fall Lorenz der Fall sein wird, ist aktuell völlig offen.

 

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