DGB mobilisiert bundesweit gegen geplante Arbeitszeitreform

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund mobilisiert für Samstag, 26. September 2026, zu einem bundesweiten Aktionstag gegen geplante Veränderungen bei Arbeitsrechten und Sozialstaat. Kundgebungen und Demonstrationen sind in 15 Großstädten angekündigt. Ein zentraler Konfliktpunkt ist die Arbeitszeitreform der Bundesregierung. Union und SPD wollen im Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit schaffen, die Arbeitszeit stärker anhand einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstgrenze zu regeln. Der DGB sieht dadurch den Acht-Stunden-Tag unter Druck und fordert, die bisherigen täglichen Schutzgrenzen beizubehalten.

Der Aktionstag steht unter dem Motto Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente. Damit ist der Protest breiter angelegt als die Auseinandersetzung um das Arbeitszeitgesetz. Der Gewerkschaftsbund verbindet ihn mit Forderungen zu Beschäftigung, Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitnehmerrechten. Die Arbeitszeitreform gehört jedoch zu den Themen, die der DGB bei seiner Mobilisierung besonders hervorhebt.

Demonstrationen sind in 15 Städten angekündigt

Nach Angaben des DGB finden am 26. September Veranstaltungen in Berlin, Bremen, Erfurt, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover, Kiel, Leipzig, Magdeburg, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken und Stuttgart statt. Getragen wird der Aktionstag vom Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedsgewerkschaften. Wie viele Menschen sich bundesweit beteiligen werden, war im Vorfeld nicht verlässlich abzusehen.

Die Kampagne richtet sich unter anderem gegen die geplante Arbeitszeitreform. Der DGB argumentiert, dass das geltende Arbeitszeitgesetz bereits erhebliche Flexibilität zulasse und längere Arbeitstage unter bestimmten Bedingungen ermögliche. Zusätzliche Flexibilität könne zudem über Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen geschaffen werden. Eine Abschaffung der täglichen gesetzlichen Höchstgrenze würde aus Sicht des Gewerkschaftsbundes dagegen das Risiko sehr langer Arbeitstage erhöhen.

Was beim Arbeitszeitgesetz geändert werden soll

Nach geltendem Recht darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder höchstens acht Stunden werktäglich erreicht werden. Das Arbeitszeitgesetz geht dabei grundsätzlich von sechs Werktagen pro Woche aus.

Die Bundesregierung will diese Systematik verändern. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Die geltenden Ruhezeitregelungen sollen nach der Vereinbarung erhalten bleiben. Zudem soll kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu einer höheren Arbeitszeit gezwungen werden.

Die Arbeitszeitreform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestages wird ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums mit Datum vom 16. Juni 2026 genannt. Die Bundesregierung führte den Wechsel zur Wochenhöchstarbeitszeit zuletzt weiterhin unter den Vorhaben auf, die noch umgesetzt werden sollen. Damit steht die politische Zielrichtung fest, die endgültige gesetzliche Ausgestaltung jedoch noch nicht.

Bundesregierung setzt auf flexiblere Verteilung

Die Bundesregierung begründet die geplante Änderung vor allem mit mehr Flexibilität. Arbeitszeit soll innerhalb einer Woche stärker verteilt werden können. Dies könne nach ihrer Darstellung sowohl Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als auch Unternehmen bei Auftragsspitzen helfen. Die Regierung betont zugleich, dass die Reform nicht darauf ziele, die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit generell zu verlängern.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den geplanten Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit wiederholt als Teil der arbeitsmarktpolitischen Reformagenda der Koalition bezeichnet. Die Bundesregierung erklärt, hohe Arbeitsschutzstandards sollten erhalten bleiben.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie viele Stunden Beschäftigte laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag tatsächlich arbeiten müssen. Eine gesetzliche Höchstarbeitszeit ist eine Schutzgrenze. Sie bestimmt nicht automatisch die regelmäßige vertragliche Wochenarbeitszeit. Ein Wechsel des gesetzlichen Bezugsrahmens würde deshalb beispielsweise eine tariflich vereinbarte 35- oder 38-Stunden-Woche nicht automatisch verlängern.

Gewerkschaften warnen vor sehr langen Arbeitstagen

Der DGB lehnt die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der geplanten Form ab. Er sieht die Gefahr, dass bei Wegfall der täglichen Grenze deutlich längere einzelne Arbeitstage möglich werden. Der Gewerkschaftsbund verweist dabei auf den Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz und Unfallrisiken und fordert planbare Arbeitszeiten sowie betriebliche Mitbestimmung.

In der gewerkschaftlichen Debatte ist häufig von Arbeitstagen mit einer Zeitspanne von bis zu 13 Stunden die Rede. Hintergrund ist die europarechtlich vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich elf zusammenhängenden Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine pauschale gesetzliche Erlaubnis für 13 Stunden tatsächlicher Arbeit. Pausen, weitere Schutzvorschriften, Tarifregelungen und die konkrete Ausgestaltung eines neuen deutschen Gesetzes bleiben maßgeblich.

Arbeitgeberverbände verlangen mehr Spielraum

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterstützt dagegen den Wechsel zur Wochenhöchstarbeitszeit. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte zuletzt erneut, den Spielraum der europäischen Arbeitszeitrichtlinie stärker zu nutzen. Aus Sicht der Arbeitgeber geht es dabei um eine flexiblere Verteilung bestehender Arbeitszeiten, nicht automatisch um längere vertragliche Wochenarbeitszeiten.

Die BDA argumentiert, die bisherigen täglichen Grenzen passten nicht mehr ausreichend zu mobiler Arbeit, internationaler Zusammenarbeit und unterschiedlichen Arbeitszeitwünschen. Beschäftigte könnten beispielsweise an einzelnen Tagen länger und dafür an anderen Tagen kürzer arbeiten. Die Arbeitgeberseite fordert seit längerem zudem mehr Gestaltungsspielraum bei Ruhezeiten. Gerade dieser Punkt geht über die bislang erklärte Linie der Bundesregierung hinaus, die im Koalitionsvertrag angekündigt hat, die geltenden Ruhezeitregelungen beizubehalten.

EU-Recht setzt auch einer Wochenregel Grenzen

Eine Arbeitszeitreform in Deutschland müsste die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie einhalten. Diese verlangt grundsätzlich eine durchschnittliche Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden je Siebentageszeitraum einschließlich Überstunden. Je nach Regelung können dafür Referenzzeiträume maßgeblich sein. Zusätzlich müssen Beschäftigte grundsätzlich innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraums mindestens elf zusammenhängende Stunden Ruhezeit erhalten.

Das EU-Recht schreibt damit nicht denselben Acht-Stunden-Mechanismus wie das deutsche Arbeitszeitgesetz vor. Es setzt aber verbindliche Grenzen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit. Deutschland kann strengere Schutzvorschriften beibehalten oder innerhalb des europäischen Rahmens andere Modelle wählen.

Der politische Konflikt dreht sich deshalb weniger um die Frage, ob überhaupt Grenzen für Arbeitszeiten bestehen sollen. Umstritten ist vielmehr, ob weiterhin der einzelne Arbeitstag die zentrale gesetzliche Schutzgröße bleiben soll oder ob Arbeitgeber und Beschäftigte mehr Möglichkeiten erhalten sollen, Arbeitszeit innerhalb einer Woche unterschiedlich zu verteilen. Genau dieser Gegensatz dürfte beim bundesweiten DGB-Aktionstag am 26. September eine zentrale Rolle spielen.

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