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Mann mit Messer auf Schulgelände in Münster Kinderhaus gesichtet

Die Kripo Münster durchsucht das Büro eines Hauptkommissars in Bielefeld. Der Beamte steht unter strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Vorwürfen.
Foto: Jonas Augustin

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Am 11. September 2024 wurde ein Mann mit Messer auf dem Schulgelände des Schulzentrums Kinderhaus in Münster gesichtet. Dieses Vorkommnis sorgte für große Unruhe unter Schülern und Lehrkräften. Mehrere Augenzeugen berichteten, dass der Mann mehrfach über das Schulgelände lief, was schließlich zu einem Notruf bei der Polizei führte. Die Polizei war zwar schnell vor Ort, konnte den Mann jedoch zunächst nicht finden. Später wurde er identifiziert und zu Hause aufgesucht, allerdings ohne das mutmaßliche Messer bei sich zu haben.

Schock und schnelle Reaktion der Schulgemeinschaft

Die Schulgemeinschaft reagierte rasch auf die bedrohliche Situation. Eine Klasse schloss sich aus Sicherheitsgründen in ihrem Klassenzimmer ein, während die Schüler die Polizei gegen 11:40 Uhr alarmierten. Trotz des Schocks wurde schnell gehandelt, und niemand wurde verletzt. Die Polizei Münster betonte später, dass zu keinem Zeitpunkt eine akute Bedrohung für die Schulgemeinschaft bestand.

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Polizei ermittelt den Mann mit Messer

Nachdem die Polizei den Mann mit Messer nicht sofort auffinden konnte, führten weitere Ermittlungen schließlich zu seiner Identifizierung. Es handelt sich um einen 32-jährigen Mann, der zudem mit weiteren Straftaten desselben Tages in Verbindung gebracht wird. Er wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unterschlagung polizeilich untersucht. Obwohl kein Messer gefunden wurde, laufen die Ermittlungen weiter.

Keine unmittelbare Bedrohung, doch Ermittlungen laufen

Die Polizei Münster versicherte, dass die Lage unter Kontrolle sei und keine Gefahr für die Schüler oder Lehrer bestehe. Dennoch wird der Fall weiterhin intensiv untersucht, um die genauen Hintergründe der Taten zu klären. Der Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, in solchen Situationen schnell zu reagieren und die Schulgemeinschaft zu schützen.

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